Leistungsminderungen im SGB II in Zeiten des Bürgergeldes
Es gibt kaum einen Aspekt des zum 01.01. bzw. zum 01.07.2023 eingeführten Bürgergeldes, der so umstritten ist und steten Änderungen unterliegt wie die Leistungsminderungen, wie die früher als „Sanktionen“ bezeichneten Kürzungen der Leistungen wegen Pflichtverletzungen der Leistungsberechtigten seit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes genannt werden.
Es gibt Vieles, das der Gesetzgeber mit dem Bürgergeld nur modifiziert hat, z. B. das dreigestufte Minderungssystem, aber auch völlig neue Minderungstatbestände über § 15 Abs. 5 und 6 SGB II im Zusammenhang mit dem zum 01.07.2023 zur Verfügung stehenden Eingliederungsinstrument des sog. Kooperationsplanes und vor allem ein geändertes Verfahren (sog. persönliche Anhörung), das vielfach in Praxis auf Schwierigkeiten stößt und Unsicherheiten auslöst. Erste Verschärfungen sind bereits mit Wirkung ab dem 28.03.2024 in das Gesetz eingefügt worden, betreffend die sog. „Totalverweigerer“, weitere Verschärfungen werden lauthals und vielerorts von Politikern gefordert und sind naher Zukunft zu erwarten. Hinzu kommen wichtige Aspekte, die über die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten sind.
In dem Seminar werden Ihnen die Neuregelungen – natürlich unter Einbeziehung aller Änderungen –, aber auch Altbekanntes, das weiterhin gilt, im Einzelnen vorgestellt, damit Sie rechtssicher Leistungsminderungen feststellen und umsetzen können.
Es gibt Vieles, das der Gesetzgeber mit dem Bürgergeld nur modifiziert hat, z. B. das dreigestufte Minderungssystem, aber auch völlig neue Minderungstatbestände über § 15 Abs. 5 und 6 SGB II im Zusammenhang mit dem zum 01.07.2023 zur Verfügung stehenden Eingliederungsinstrument des sog. Kooperationsplanes und vor allem ein geändertes Verfahren (sog. persönliche Anhörung), das vielfach in Praxis auf Schwierigkeiten stößt und Unsicherheiten auslöst. Erste Verschärfungen sind bereits mit Wirkung ab dem 28.03.2024 in das Gesetz eingefügt worden, betreffend die sog. „Totalverweigerer“, weitere Verschärfungen werden lauthals und vielerorts von Politikern gefordert und sind naher Zukunft zu erwarten. Hinzu kommen wichtige Aspekte, die über die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten sind.
In dem Seminar werden Ihnen die Neuregelungen – natürlich unter Einbeziehung aller Änderungen –, aber auch Altbekanntes, das weiterhin gilt, im Einzelnen vorgestellt, damit Sie rechtssicher Leistungsminderungen feststellen und umsetzen können.
1. Gestuftes System der Leistungsminderungen
2. Höhe und Dauer der Leistungsminderungen
3. Minderungstatbestände im Einzelnen, Altbekanntes und Neues
4. Wichtige Änderungen in der Rechtsfolgenbelehrung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
5. Verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie persönliche Anhörung
6. Beschränkung von Leistungsminderungen auf Regel- und Mehrbedarfe
7. Verkürzung der Leistungsminderungen bei Wohlverhalten
8. Härtefälle
9. Meldeversäumnisse – Einladungen mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung
10. Verfahrensrechtliches zu den Meldeversäumnissen
11. Beschränkung der Häufigkeit des Eintritts von Meldeversäumnissen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung
12. Verfahrensrechtliche Umsetzung von Minderungsbescheiden
2. Höhe und Dauer der Leistungsminderungen
3. Minderungstatbestände im Einzelnen, Altbekanntes und Neues
4. Wichtige Änderungen in der Rechtsfolgenbelehrung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
5. Verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie persönliche Anhörung
6. Beschränkung von Leistungsminderungen auf Regel- und Mehrbedarfe
7. Verkürzung der Leistungsminderungen bei Wohlverhalten
8. Härtefälle
9. Meldeversäumnisse – Einladungen mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung
10. Verfahrensrechtliches zu den Meldeversäumnissen
11. Beschränkung der Häufigkeit des Eintritts von Meldeversäumnissen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung
12. Verfahrensrechtliche Umsetzung von Minderungsbescheiden
Termin
03.12.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.358
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.
Beschäftigte der Leistungsabteilung sowie der Arbeitsvermittlung und im Fallmanagement im Jobcenter sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle der Jobcenter