Maßnahmen im Straßenverkehr - Die verkehrsbehördliche Anordnung
Teils werden Verkehrszeichen unnötigerweise oder fehlerhaft angeordnet, sowie „Fantasiezeichen“ aufgestellt.
Zudem werden verkehrsrechtliche Anordnungen oftmals fehlerhaft erlassen und zwingend zu beachtende Prozesse und Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen.
Dieses mindert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern führt auch zu Haftungsrisiken.
Für das Vorliegen einer aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage, trägt die Straßenverkehrsbehörde zudem die materielle Beweislast. Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und auch aktenkundig zu machen.
Das Seminar soll die Erstellung von verkehrsrechtlichen Anordnungen erleichtern und Fehler im laufenden Prozess verhindern.
Zudem werden verkehrsrechtliche Anordnungen oftmals fehlerhaft erlassen und zwingend zu beachtende Prozesse und Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen.
Dieses mindert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern führt auch zu Haftungsrisiken.
Für das Vorliegen einer aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage, trägt die Straßenverkehrsbehörde zudem die materielle Beweislast. Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und auch aktenkundig zu machen.
Das Seminar soll die Erstellung von verkehrsrechtlichen Anordnungen erleichtern und Fehler im laufenden Prozess verhindern.
1. Maßgebene Grundlagen der StVO
2. Verkehrsrechtliche Anordnung im Detail
3. Genemhigungsverfahren
4. Aktuelle Rechtsprechung
2. Verkehrsrechtliche Anordnung im Detail
3. Genemhigungsverfahren
4. Aktuelle Rechtsprechung
Termin
18.06.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.20
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Sascha Kittelmann
Dozent der Björn Stürz Akademie, Verwaltungsfachwirt
Beschäftigte von Ordnungsbehörden, Straßenverkehrsbehörden, Baubehörden und der Verkehrsüberwachung
170,00 € pro Person