Mietrecht kompakt – Praxiswissen auf den Punkt gebracht im SGB II und SGB XII
Es gibt kaum einen Bereich des Zivilrechts, der eine ähnlich herausragende Bedeutung für die Leistungssachbearbeitung im SGB II und SGB XII aufweist wie das Mietrecht. Bei der Berücksichtigung der Bedarfe für die Unterkunft knüpft der Gesetzgeber an die tatsächlichen Aufwendungen an. Schon zu Beginn der Leistungssachbearbeitung stellt sich meist die Frage, ob nur der Wohnraum oder auch etwa der mitvermiete Stellplatz KdU sein können. Und damit ist man bereits „tief im Mietrecht“.
In 5 aufeinander abgestimmten Modulen werden – praxisgerecht aufbereitet – die wichtigsten mietrechtlich relevanten Fragestellungen in der Leistungssachbearbeitung erarbeitet und Lösungswege sowie bislang häufig ungenutzte Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Ziel ist ein rechtssicherer Umgang mit den verschiedensten mietrechtlichen Problematiken.
Modul 5:
- Staffel- und Indexmietverträge: Wie prüft man die Wirksamkeit von Erhöhungen?
- Können Mieter und Vermieter ohne Weiteres bei laufenden Verträgen die Miete ein-vernehmlich erhöhen? Und wie kann/darf das Jobcenter/Sozialamt reagieren?
- Mietpreisbremse bei Abschluss von Verträgen – Warum ist soviel mehr zu prüfen bei der Zusicherung zu einem Umzug als die Angemessenheit der neuen Miete?
- Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete? Was ist sozialrechtlich zu beachten?
- Und schließlich die „leidigen“ Betriebskosten: Welche Unterschiede bestehen bei Pauschalen und Vorauszahlungen? Wie funktionieren Erhöhungen? Was ist bei Abrechnungen von Vorauszahlungen zu beachten? Und wann sind Nachzahlungen sozial-rechtlich zu übernehmen?
In 5 aufeinander abgestimmten Modulen werden – praxisgerecht aufbereitet – die wichtigsten mietrechtlich relevanten Fragestellungen in der Leistungssachbearbeitung erarbeitet und Lösungswege sowie bislang häufig ungenutzte Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Ziel ist ein rechtssicherer Umgang mit den verschiedensten mietrechtlichen Problematiken.
Modul 5:
- Staffel- und Indexmietverträge: Wie prüft man die Wirksamkeit von Erhöhungen?
- Können Mieter und Vermieter ohne Weiteres bei laufenden Verträgen die Miete ein-vernehmlich erhöhen? Und wie kann/darf das Jobcenter/Sozialamt reagieren?
- Mietpreisbremse bei Abschluss von Verträgen – Warum ist soviel mehr zu prüfen bei der Zusicherung zu einem Umzug als die Angemessenheit der neuen Miete?
- Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete? Was ist sozialrechtlich zu beachten?
- Und schließlich die „leidigen“ Betriebskosten: Welche Unterschiede bestehen bei Pauschalen und Vorauszahlungen? Wie funktionieren Erhöhungen? Was ist bei Abrechnungen von Vorauszahlungen zu beachten? Und wann sind Nachzahlungen sozial-rechtlich zu übernehmen?
1. Mieterhöhungen:
- Mieterhöhungen und grundsicherungsrechtlicher Prüfungsumfang
- Staffelmietvertrag - Erhöhung der Miete
- Indexmietvertrag - Erhöhung der Miete
- Miethöhe zu Mietbeginn - Prüfung der Angemessenheit und ggf. der Einhaltung der Mietpreisbremse
- Einvernehmliche Mieterhöhung während des Mietverhältnisses
- Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete
- Mieterhöhung wegen Modernisierung
2. Betriebskosten:
- Definition Betriebskosten, Rechtsgrundlage
- Einbeziehung von Betriebskosten in den Mietvertrag
- Unterscheidung Pauschale und Vorauszahlung
- (Teil)Inklusivmiete
- Abrechnungsmaßstäbe
- Anpassungsmöglichkeiten (einseitig/einvernehmlich)
- Abrechnung von Vorauszahlungen (Frist, Form, Einsicht in Unterlagen, Mieterrechte)
- sozialrechtliche Behandlung von Betriebskosten, -guthaben, -nachforderungen
- Mieterhöhungen und grundsicherungsrechtlicher Prüfungsumfang
- Staffelmietvertrag - Erhöhung der Miete
- Indexmietvertrag - Erhöhung der Miete
- Miethöhe zu Mietbeginn - Prüfung der Angemessenheit und ggf. der Einhaltung der Mietpreisbremse
- Einvernehmliche Mieterhöhung während des Mietverhältnisses
- Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete
- Mieterhöhung wegen Modernisierung
2. Betriebskosten:
- Definition Betriebskosten, Rechtsgrundlage
- Einbeziehung von Betriebskosten in den Mietvertrag
- Unterscheidung Pauschale und Vorauszahlung
- (Teil)Inklusivmiete
- Abrechnungsmaßstäbe
- Anpassungsmöglichkeiten (einseitig/einvernehmlich)
- Abrechnung von Vorauszahlungen (Frist, Form, Einsicht in Unterlagen, Mieterrechte)
- sozialrechtliche Behandlung von Betriebskosten, -guthaben, -nachforderungen
Termin
15.05.2025, 09:00 Uhr – 12:15 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.10-OS
Online-Seminar
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Zoom
Zoom
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D. - Moritz Poertgen
Magister iuris
Beschäftigte der Leistungsabteilung sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle in Jobcentern und Sozialämtern
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.