Mietrechtliche Fragen zu den Kosten der Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind Teil der Berechnung der Höhe der Leistungen nach dem SGB II und XII. Mietrechtliche Fragen sind unter verschiedenen Aspekten zu beachten: Ist der Leistungsberechtigte überhaupt wirksamen mietvertraglichen Verpflichtungen, sei es bzgl. der Miete, sei es bzgl. der Einzugs- oder Schönheitsreparatur, unterworfen? Wie wirkt sich dies auf den Leistungsanspruch aus? Auch bei der Frage, ob und in welchem Umfang kalte Betriebskosten zu berücksichtigen sind, bestehen oft Unsicherheiten. Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Zusammenspiel von Mietrecht einerseits und dem SGB II und XII andererseits.
1. Streitgegenstand
2. Gesetzliche Grundlagen im SGB II und SGB XII
3. Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft
4. Übernahmefähige Aufwendungen für die Unterkunft
5. Angemessenheit der KdU
6. Kosten der Heizung, Angemessenheit der KdH
7. Kostensenkung und Umzug
8. Erstausstattung für die Wohnung
9. Mietkaution und Genossenschaftsanteile
10. Umzugskosten
11. Einzugs-/Auszugsrenovierung/Schönheitsreparaturen
12. Übernahme von Mietschulden
13. Stromsperre
14. Nebenpflichten von Mietenden und Vermietenden
2. Gesetzliche Grundlagen im SGB II und SGB XII
3. Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft
4. Übernahmefähige Aufwendungen für die Unterkunft
5. Angemessenheit der KdU
6. Kosten der Heizung, Angemessenheit der KdH
7. Kostensenkung und Umzug
8. Erstausstattung für die Wohnung
9. Mietkaution und Genossenschaftsanteile
10. Umzugskosten
11. Einzugs-/Auszugsrenovierung/Schönheitsreparaturen
12. Übernahme von Mietschulden
13. Stromsperre
14. Nebenpflichten von Mietenden und Vermietenden
Termin
01.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.318
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D. - Moritz Poertgen
Magister iuris
Beschäftigte von Jobcentern, Optionskommunen und dem Fachbereich Soziales, die sich mit der Leistungssachbearbeitung befassen
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB II, SGB XII, SGB X, BGB