Nachtragsmanagement aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers (BGB und VOB/B)
Das Seminar gibt einen Überblick über die Nachtrags- und Abrechnungssystematik der VOB/B (§§ 1, 2 VOB/B) und der – aufgrund ihres Leitbildcharakters auch im VOB/B-Vertrag maßgeblichen – Regelungen der §§ 650a bis 650d BGB.
Im Mittelpunkt stehen Prüfung und Abwehr (unberechtigter) Mehrvergütungsansprüche von Auftragnehmern im Zusammenhang von Abschlags- und Schlussrechnungen sowie bei der Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten.
Im Mittelpunkt stehen Prüfung und Abwehr (unberechtigter) Mehrvergütungsansprüche von Auftragnehmern im Zusammenhang von Abschlags- und Schlussrechnungen sowie bei der Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten.
1. Mengenmehrung/-minderung, § 2 Abs. 3 VOB/B
2. Geänderte und zusätzliche Leistungen, § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B, §§ 650b, 650c BGB
3. Berechnung der Mehrvergütung: Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung auch bei VOB/B-Verträgen? (u. a. BGH, Urteil vom 8.8.2019 – VII ZR 34/18)
4. Eigenmächtige Ausführung durch Auftragnehmer, § 2 Abs. 8 VOB/B
5. Prüfung von Nachträgen und Nachtragsdokumentation
6. Leistungsverweigerungsrechte eines Auftragnehmers bei Nichtbeauftragung von Nachträgen
7. Einstweilige Verfügungen, § 650d BGB (bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c BGB)
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur mit der Registriernummer, 24-500084-040, anerkannt.
2. Geänderte und zusätzliche Leistungen, § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B, §§ 650b, 650c BGB
3. Berechnung der Mehrvergütung: Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung auch bei VOB/B-Verträgen? (u. a. BGH, Urteil vom 8.8.2019 – VII ZR 34/18)
4. Eigenmächtige Ausführung durch Auftragnehmer, § 2 Abs. 8 VOB/B
5. Prüfung von Nachträgen und Nachtragsdokumentation
6. Leistungsverweigerungsrechte eines Auftragnehmers bei Nichtbeauftragung von Nachträgen
7. Einstweilige Verfügungen, § 650d BGB (bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c BGB)
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur mit der Registriernummer, 24-500084-040, anerkannt.
Termin
23.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.559-OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Prof. Dr. Andreas Koenen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
alle in dem Aufgabenbereich tätigen Beschäftigten
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: BGB (§§ 650a bis 650d), VOB/B
160,00 € pro Person