Novelle der LBauO NRW
Nach der Neufassung der nordrhein-westfälischen Bauordnung im Jahr 2018 und den weiteren Änderungen des neugefassten Gesetzes im Jahr 2021 hat der nordrhein-westfälische Landtag am 26.10.2023 erneut umfangreiche Änderungen an der BauO NRW beschlossen, welche zum 01.01.2024 in Kraft treten werden.
Die Änderungen zielen vor allem auf die Erleichterung von Maßnahmen zur Einsparung von CO²-Gebäudeemissionen und zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, also insbesondere Windenergie- und Solaranlagen sowie Wärmepumpen. Darüber hinaus werden weitere Regelungen zur Förderung des nachhaltigen Bauens (u.a. zum „Bauen mit Holz") aufgenommen. Ein weiteres Thema ist die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus. Darüber hinaus wurden Regelungen mit dem Ziel der Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren angepasst.
Im Seminar sollen die Neuerungen dargestellt und im Hinblick auf ihre (möglichen) Auswirkungen eingeordnet werden. Ein wesentlicher Aspekt soll der fachliche Austausch zur Anwendung der Neuregelungen in der Praxis sein. Hierbei sollen auch die Erfahrungen mit vorangegangenen Neufassungen der BauO NRW berücksichtigt werden.
Die Änderungen zielen vor allem auf die Erleichterung von Maßnahmen zur Einsparung von CO²-Gebäudeemissionen und zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, also insbesondere Windenergie- und Solaranlagen sowie Wärmepumpen. Darüber hinaus werden weitere Regelungen zur Förderung des nachhaltigen Bauens (u.a. zum „Bauen mit Holz") aufgenommen. Ein weiteres Thema ist die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus. Darüber hinaus wurden Regelungen mit dem Ziel der Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren angepasst.
Im Seminar sollen die Neuerungen dargestellt und im Hinblick auf ihre (möglichen) Auswirkungen eingeordnet werden. Ein wesentlicher Aspekt soll der fachliche Austausch zur Anwendung der Neuregelungen in der Praxis sein. Hierbei sollen auch die Erfahrungen mit vorangegangenen Neufassungen der BauO NRW berücksichtigt werden.
1. Einleitung
2. Abstandsflächen
3. Brandschutz
4. Weitere materielle Regelungen (Schottergärten, Photovoltaik etc.)
5. Verfahrensregelungen
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-013, anerkannt.
2. Abstandsflächen
3. Brandschutz
4. Weitere materielle Regelungen (Schottergärten, Photovoltaik etc.)
5. Verfahrensregelungen
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-013, anerkannt.
Termin
11.03.2024, 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.530-OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Dr. Johannes Grüner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Leitende und Beschäftigte kommunaler Bauordnungsbehörden
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
100,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.