Fortbildungsprogramm

Ordnungsrechtliche Fragen der Hundehaltung in NRW

Veranstaltungsziele

Die Problematik rund um die ordnungsrechtliche Hundehaltung beschäftigt die Ordnungsbehörden fortlaufend. In diesem Seminar wird die Gesamtproblematik der Hundehaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung tiefgründig behandelt. Dabei stehen die ordnungsrechtlichen Aspekte der Hundehaltung, d. h. der behördliche Umgang mit gefährlichen Hunden, im Vordergrund.

Inhalte

1. Einführung in die ordnungsrechtliche Aufgabenstellung
2. Rassekategorien nach LHundG NRW – Anzeige oder Erlaubnis?
3. Ermächtigungsgrundlagen zur Gefahrenabwehr (LHundG NRW und ordnungsbehördliche VO)
4. Der „gefährliche Hund“ durch einen Vorfall (z. B. Beißvorfall)
5. Das ordnungsbehördliche Einschreiten (Bewertung der Gefahrenlage, Ermessensanwendung, Einzelfallentscheidung)
6. Haltungsuntersagung (große Hunde, gefährliche Hunde)
7. Sicherstellung eines Hundes und deren Voraussetzungen
8. Ordnungsverfügung zur Gefahrenabwehr

Termin

Termin
18.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.482

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • David Bohnes
    Fachkoordinator Allgemeines Verwaltungsrecht und Recht der Gefahrenabwehr, hauptamtlich Dozierender im S.I.N.N

Zielgruppe

Beschäftigte des Fachbereichs Ordnung

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestexte LHundG NRW, VwVG NRW, VwGO

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388