Fortbildungsprogramm
Neues Seminar

Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Bodendenkmalpflege

Veranstaltungsziele

Das Denkmalschutzgesetz NRW enthält einen umfassenden Katalog von Ordnungswidrigkeitentatbeständen. Dieser Katalog hat auch für die Bodendenkmalpflege eine große Relevanz und erschöpft sich gerade nicht in den sogenannten Raubgrabungen. Es fehlt bei den zuständigen Denkmalbehörden aber oft an der Zeit, sich einen umfassenden Überblick im Bereich des komplexen Ordnungswidrigkeitenrechts zu verschaffen. Zudem weist das am 01.06.2022 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz Änderungen für Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Bodendenkmalpflege auf. Das Seminar soll die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts maßgeschneidert für den Bereich des Denkmalrechts vermitteln.

Inhalte

1. Ordnungswidrige Taten in der Bodendenkmalpflege
2. Opportunitätsprinzip
2. Abgrenzung zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
3. Verfolgungsverjährung
4. Anhörung und ihre Auswertung
5. Einstellung des Verfahrens
6. Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit
7. Staatsanwaltschaft /Abgabe und Rückgabe
8. Höhe der Geldbuße, Bußgeldkatalog?
9. Inhalt, Erlass und Zustellung des Bußgeldbescheides
10. Einspruch und Vollstreckung

Für diese Veranstaltung wurde die Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beantragt.

Termin

Termin
26.06.2024, 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.29-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

  • Dr. Bianca Petzhold
    Landesoberverwaltungsrätin, Justiziarin Amt für Bodendenkmalpflege, Assessorin

Zielgruppe

Beschäftigte der Denkmalschutzbehörden

Voraussetzung

PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung, Installation der Zoom-App empfehlenswert

Gebühr

160,00 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388