Fortbildungsprogramm

Personenstandsurkunden im Meldewesen und Standesamt

Veranstaltungsziele

Sie stehen häufig vor Fragen wie:
Welche Beglaubigungen müssen ausländische Urkunden tragen?
Müssen ausländische Urkunden anderen Behörden zur Prüfung vorgelegt werden?
Welche Namen führen Ehegatten nach Eheschließung oder Kinder nach Geburt im Ausland?
Gelten ausländische Scheidungsnachweise ohne weiteres auch in Deutschland?
Sind alle Eintragungen in ausländischen Urkunden für uns verbindlich?
Worauf muss ich bei vorgelegten Übersetzungen achten?

Inhalte

1. Formelle Prüfung
- Mehrsprachige internationale Personenstandsurkunden
- Fremdsprachige Urkunden
- Mit Apostille
- Mit Legalisation
- Urkunden aus Ländern mit unsicherem Urkundenwesen
- formelle Anforderungen an Übersetzungen
2. Materielle Prüfung - inhaltliche Auswertung ausländischer Urkunden
- Was sagt eine formell richtige Urkunde inhaltlich aus?
- Namen in Pässen und Urkunden (wie gehe ich mit Abweichungen um?)
- Der Name von Eheleuten und Kindern nach deutschem und ausländischem Recht
3. Die ausländische Scheidung
- Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich
- Gültigkeit
- Rechtsfolgen
4. Praktische Übungen

Termin

Termin
24.02.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.515

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Susanne Simeth
    Standesbeamtin, nebenberuflich Dozentin für den Verein Forum Personenstandspraxis e. V. (VFP e. V.)

Zielgruppe

Beschäftigte der Meldebehörden und andere Interessierte mit ausreichender Vorbildung

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388