Praxisnahes Arbeiten mit dem DSchG NRW 2022 anhand von Fällen
Das Denkmalschutzgesetz NRW ist im Jahr 2022 neu gefasst worden. Denkmalbehörden, Denkmalfachämter, Denkmaleigentum-Besitzende sowie ihre Architektur-Berufsausübenden und andere Auftragnehmer/innen sind seit dem 01.06.2022 gefordert, die noch unerprobten und weitgehend bislang nicht durch Rechtsprechung beurteilten Neuregelungen neben einigen althergebrachten Inhalten in die Praxis zu transportieren. Von der Eintragung in die Denkmalliste oder die Schaffung einer Denkmalbereichssatzung über kleinere Veränderungen am Denkmal bis zu seinem möglichen Abbruch, gilt es, das Gesetz zu verstehen und es richtig anzuwenden, ohne sich im Dickicht der neuen und alten Rechtsbegriffe oder der zum Teil widerstreitenden Belange (Klimaschutz, Barrierefreiheit u.a.) zu verirren. Sie sind eingeladen, Ihre Kenntnisse im Denkmalrecht anhand der Bearbeitung kurzer, konkreter Sachverhalte anzuwenden und diese mit Hilfe der Referentin zu erweitern. Dort, wo es bereits neue Rechtsprechung gibt, wird diese vorgestellt und besprochen. Gegenstand der Übungsfälle sind Bau-, Garten- und bewegliche Denkmäler sowie Denkmalbereiche, nicht aber die rechtlich eigenständig zu betrachtenden Bodendenkmäler.
1. Wer darf was? – Behördenstruktur und verwaltungsinterne Abläufe im Denkmalschutz
2. Häuser, Gärten, Schiffe, Grabsteine, Siedlungen – die denkmalrechtliche Einordnung denkmalwerter Objekte
3. Warum das Haus erst in die Denkmalliste eingetragen werden muss, obwohl es abgebrochen werden soll – die Zweistufigkeit des Denkmalrechts NRW
4. Formulieren des Eintragungstextes und des Bescheides – worauf es ankommt, um keine Probleme im späteren Erlaubnisverfahren zu riskieren
5. Abbruch und Löschung aus der Denkmalliste – wann kann die Eigentümerschaft was beantragen?
6. Der Denkmalbereich – ist das erhaltenswerte Bausubstanz oder kann das weg?
7. Kunststofffenster, Photovoltaikanlagen, Satellitenschüsseln, Windkraft & Co. – Was geht (nicht) am Denkmal und in seiner engeren Umgebung? Fragen rund um das Erlaubnisverfahren
8. Kirchengebäude als Sonderfall – was darf die Denkmalbehörde und wo greift das kirchliche Selbstbestimmungsrecht?
9. Instandsetzung und Instandhaltung – Was darf die Denkmalbehörde verlangen, um das Denkmal zu erhalten? Was kann sie selbst tun?
10. Betretungsrechte der Denkmalbehörden
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur mit der Registriernummer, 24-500084-044, anerkannt.
2. Häuser, Gärten, Schiffe, Grabsteine, Siedlungen – die denkmalrechtliche Einordnung denkmalwerter Objekte
3. Warum das Haus erst in die Denkmalliste eingetragen werden muss, obwohl es abgebrochen werden soll – die Zweistufigkeit des Denkmalrechts NRW
4. Formulieren des Eintragungstextes und des Bescheides – worauf es ankommt, um keine Probleme im späteren Erlaubnisverfahren zu riskieren
5. Abbruch und Löschung aus der Denkmalliste – wann kann die Eigentümerschaft was beantragen?
6. Der Denkmalbereich – ist das erhaltenswerte Bausubstanz oder kann das weg?
7. Kunststofffenster, Photovoltaikanlagen, Satellitenschüsseln, Windkraft & Co. – Was geht (nicht) am Denkmal und in seiner engeren Umgebung? Fragen rund um das Erlaubnisverfahren
8. Kirchengebäude als Sonderfall – was darf die Denkmalbehörde und wo greift das kirchliche Selbstbestimmungsrecht?
9. Instandsetzung und Instandhaltung – Was darf die Denkmalbehörde verlangen, um das Denkmal zu erhalten? Was kann sie selbst tun?
10. Betretungsrechte der Denkmalbehörden
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur mit der Registriernummer, 24-500084-044, anerkannt.
Termin
26.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.544-OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Antje Clausmeyer
Justiziarin bei dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Beschäftigte der Unteren und Oberen Denkmalbehörden, Denkmalpflegeämter, Bauämter, die sich häufig mit baudenkmalrechtlichen Anträgen befassen, sowie Architekturschaffende, Bauingenieursberuf Ausübende und verwandte Berufsgruppen, die sich mit baulichen Maßnahmen an Baudenkmälern oder Denkmalbereichen befassen
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
160,00 € pro Person