Fortbildungsprogramm

Rechtsprechung und Aktuelles im AsylbLG

Veranstaltungsziele

Das Asylbewerberleistungsrecht wurde in jüngerer Zeit mehrfach geändert. Angestoßen wurde dies zum einen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012, zum anderen durch hohe Flüchtlingszahlen. Anwendende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) müssen daher diverse rechtliche Änderungen beachten.

Das Seminar bietet einen Überblick über Rechts- und Anwendungsfragen des AsylbLG, die teilweise auch höchstrichterlich noch nicht geklärt sind.

Inhalte

1. Was hat sich im AsylbLG geändert?
2. Wer fällt unter das AsylbLG (§ 1 AsylbLG)?
3. Der Normalfall:
- Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)
- Medizinische Versorgung bei Grundleistungen (§§ 4, 6 AsylbLG)
- Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG)
4. Sog. Analogleistungen (§ 2 AsylbLG)
5. Eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG
6. Verfassungsrechtliche Fragen bei Leistungen nach dem AsylbLG
7. Zuständigkeit (§ 10a und § 11 Abs. 2 AsylbLG)
8. Besonderheiten im Verfahrensrecht

Termin

Termin
21.08.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.282

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte, die mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG befasst sind, z. B. Sachbearbeitende in der Bewilligung, im Widerspruchsverfahren etc.

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Text des AsylbLG

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388