Rechtsprechung und Aktuelles im AsylbLG
Das Asylbewerberleistungsrecht wurde in jüngerer Zeit mehrfach geändert. Angestoßen wurde dies zum einen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012, zum anderen durch hohe Flüchtlingszahlen. Anwendende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) müssen daher diverse rechtliche Änderungen beachten. Das Seminar bietet einen Überblick über Rechts- und Anwendungsfragen des AsylbLG, die teilweise auch höchstrichterlich noch nicht geklärt sind.
1. Was hat sich im AsylbLG geändert?
2. Wer fällt unter das AsylbLG (§ 1 AsylbLG)?
3. Der Normalfall:
- Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)
- Medizinische Versorgung bei Grundleistungen (§§ 4, 6 AsylbLG)
- Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG)
4. Sog. Analogleistungen (§ 2 AsylbLG)
5. Eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG
6. Verfassungsrechtliche Fragen bei Leistungen nach dem AsylbLG
7. Zuständigkeit (§ 10a und § 11 Abs. 2 AsylbLG)
8. Besonderheiten im Verfahrensrecht
2. Wer fällt unter das AsylbLG (§ 1 AsylbLG)?
3. Der Normalfall:
- Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)
- Medizinische Versorgung bei Grundleistungen (§§ 4, 6 AsylbLG)
- Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG)
4. Sog. Analogleistungen (§ 2 AsylbLG)
5. Eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG
6. Verfassungsrechtliche Fragen bei Leistungen nach dem AsylbLG
7. Zuständigkeit (§ 10a und § 11 Abs. 2 AsylbLG)
8. Besonderheiten im Verfahrensrecht
Termin
03.07.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.290
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Dr. Barbara Kniesel
Richterin am Landessozialgericht NRW
Beschäftigte, die mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG befasst sind, z. B. Sachbearbeitende in der Bewilligung, im Widerspruchsverfahren etc.
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Text des AsylbLG