Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten
Die Teilnehmenden sollen zum einen im Erlassverfahren Rechtssicherheit erlangen, indem sie bereits vor Erlass mögliche Fehlerquellen erkennen und vermeiden bzw. nach Erlass die rechtlichen Folgen eines Fehlers und die weiteren Schritte im Umgang mit dem fehlerhaften Verwaltungsakt kennen und einleiten.
In dem Seminar werden daher die Rechtsfolgen der Fehler, die zur Rücknahme und Aufhebung der Bescheide führen bzw. nicht führen, intensiv besprochen. Daher lernen die Teilnehmenden auch die Möglichkeiten kennen, einen Verwaltungsakt zu „reparieren“ und wann Fehler im Verwaltungsakt/Bescheid unbeachtlich sind.
In dem Seminar werden daher die Rechtsfolgen der Fehler, die zur Rücknahme und Aufhebung der Bescheide führen bzw. nicht führen, intensiv besprochen. Daher lernen die Teilnehmenden auch die Möglichkeiten kennen, einen Verwaltungsakt zu „reparieren“ und wann Fehler im Verwaltungsakt/Bescheid unbeachtlich sind.
1. Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
2. Heilung § 45 VwVfG NW
3. Unbeachtlichkeit §§ 42, 46 VwVfG NW
4. Nichtigkeit § 44 VwVfG NW
5. Rücknahme § 48 VwVfG NW und Widerruf § 49 VwVfG NW (Aufhebung eines Verwaltungsaktes)
6. Wiederaufgreifen des Verfahrens §§ 51 f VwVfG NW
7. Die Parallelnormen im SGB X
8. Einen Verwaltungsakt „reparieren“; wann Fehler im Verwaltungsakt/Bescheid unbeachtlich sind
2. Heilung § 45 VwVfG NW
3. Unbeachtlichkeit §§ 42, 46 VwVfG NW
4. Nichtigkeit § 44 VwVfG NW
5. Rücknahme § 48 VwVfG NW und Widerruf § 49 VwVfG NW (Aufhebung eines Verwaltungsaktes)
6. Wiederaufgreifen des Verfahrens §§ 51 f VwVfG NW
7. Die Parallelnormen im SGB X
8. Einen Verwaltungsakt „reparieren“; wann Fehler im Verwaltungsakt/Bescheid unbeachtlich sind
Termin
12.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.658
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Susanne Matthes-Bredelin
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
alle Beschäftigten, die Verwaltungsakte/Bescheide erlassen.
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: VwVfG NW oder SGB X
170,00 € pro Person