Fortbildungsprogramm

Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten

Veranstaltungsziele

Die Teilnehmenden sollen zum einen im Erlassverfahren Rechtssicherheit erlangen, indem sie bereits vor Erlass mögliche Fehlerquellen erkennen und vermeiden bzw. nach Erlass die rechtlichen Folgen eines Fehlers und die weiteren Schritte im Umgang mit dem fehlerhaften Verwaltungsakt kennen und einleiten.
In dem Seminar werden daher die Rechtsfolgen der Fehler, die zur Rücknahme und Aufhebung der Bescheide führen bzw. nicht führen, intensiv besprochen. Daher lernen die Teilnehmenden auch die Möglichkeiten kennen, einen Verwaltungsakt zu „reparieren“ und wann Fehler im Verwaltungsakt/Bescheid unbeachtlich sind.

Inhalte

1. Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
2. Heilung § 45 VwVfG NW
3. Unbeachtlichkeit §§ 42, 46 VwVfG NW
4. Nichtigkeit § 44 VwVfG NW
5. Rücknahme § 48 VwVfG NW und Widerruf § 49 VwVfG NW (Aufhebung eines Verwaltungsaktes)
6. Wiederaufgreifen des Verfahrens §§ 51 f VwVfG NW
7. Die Parallelnormen im SGB X
8. Einen Verwaltungsakt „reparieren“; wann Fehler im Verwaltungsakt/Bescheid unbeachtlich sind

Termin

Termin
12.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.658

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

alle Beschäftigten, die Verwaltungsakte/Bescheide erlassen.

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: VwVfG NW oder SGB X

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388