Fortbildungsprogramm

Sanktionen im SGB II (§§ 31-32 SGB II) - Spezialseminar

Veranstaltungsziele

Das Sanktionsrecht im SGB II wurde durch die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 auch unter Berücksichtigung des BVerfG – Urteils aus dem November 2019 insbesondere im Hinblick auf die Höhe und die Dauer der Leistungsminderung geändert.
Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Teilnehmenden die Anwendung der relevanten Rechtsgrundlagen (§§ 31 bis 32 SGB II) erlernen, um im Einzelfall das Vorliegen einer Pflichtverletzung festzustellen und die konkreten Rechtsfolgen (Leistungsminderung) rechtssicher umzusetzen.

Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Manuskript mit Fallbeispielen und Lösungshinweisen.

Inhalte

1. Übersicht über die gesetzlichen Änderungen durch die Einführung des Bürgergeldes
2. Zumutbarkeit von Arbeit (§ 10 SGB II)
3. Potenzialanalyse und Kooperationsplan
4. Pflichtverletzungen (Tatbestände nach § 31 Abs. 1, Abs. 2 SGB II)
5. Schwerpunkt: Sperrzeitfiktion (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
6. Meldeversäumnisse (§ 32 SGB II)
7. Beginn, Dauer und Höhe der Leistungsminderung
8. Rechtsfolgen bei weiteren (wiederholten) Pflichtverletzungen
9. Verfahren bei nachträglichem Wohlverhalten
10. Härtefallregelungen
11. Fallbeispiele und Übungen

Termin

Termin
27.05.2025, 09:00 Uhr – 28.05.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.342

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Jobcenter und Optionskommunen (Integrationsfachkräfte), die über Leistungsminderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu entscheiden haben sowie Beschäftigte der Widerspruchs- bzw. Rechtsstellen

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB II, SGB III

Gebühr

340,00 € 323,00 € pro Person

Anmeldung

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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