Fortbildungsprogramm

Sanktionen im SGB II

Veranstaltungsziele

Das coronabedingte Sanktionsmoratorium – befristetes Aussetzen der Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – hat mit Neugestaltung der §§ 31, 31a, 31b, aber auch des § 15 Abs. 5 und 6 SGB II zum 01.01.2023 ein Ende gefunden. Es gibt Vieles, was der Gesetzgeber nur modifiziert hat, z. B. drei Sanktionsstufen, aber auch völlig neue Sanktionstatbestände über § 15 Abs. 5 und 6 SGB II im Zusammenhang mit dem zum 01.07.2023 startenden Kooperationsplan und vor allem ein geändertes Verfahren (sog. persönliche Anhörung). In dem Seminar werden den Teilnehmenden die Neuregelungen im Einzelnen vorgestellt, damit diese rechtssicher umgesetzt werden können.

Inhalte

1. Gestuftes System der Sanktionen
2. Höhe und Dauer der Sanktionen
3. Sanktionstatbestände
4. Verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie persönliche Anhörung
5. Beschränkung von Leistungsminderungen auf Regel- und Mehrbedarfe
6. Verkürzung der Sanktionen nach Ablauf eines Monats
7. Härtefälle
8. Meldeversäumnisse – Einladungen mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung
9. Verfahrensrechtliches zu den Meldeversäumnissen
10. Häufigkeit von Meldeversäumnissen (höchstrichterliche Rechtsprechung)

Termin

Termin
16.06.2023, 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.39-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Arbeitsvermittlung, des Fallmanagements, aber auch der Sanktionsbescheide erlassenden Beschäftigten der Leistungsabteilung

Voraussetzung

Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.

Gebühr

70,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388