Schulung für Brandschutz- und Evakuierungshelfende
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. (1) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Hierzu sind u. a. ausreichend (mind. 5 %) der Beschäftigten zu schulen.
Die Schulung beinhaltet neben den Inhalten zur Brandschutzhelferausbildung weitere Inhalte:
Die Schulung beinhaltet neben den Inhalten zur Brandschutzhelferausbildung weitere Inhalte:
1. Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfenden
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Voraussetzung einer Gebäuderäumung
4. Verhalten im Räumungsfall
5. Verlauf einer Evakuierung bzw. Räumung
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Voraussetzung einer Gebäuderäumung
4. Verhalten im Räumungsfall
5. Verlauf einer Evakuierung bzw. Räumung
Termin
13.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.523-2
Beschäftige die gem. § 10 ArbSchG als Brandschutz- und Evakuierungshelfende eingesetzt werden sollen
Bitte beachten Sie: Die Schulung findet außerhalb unserer Räumlichkeiten statt. Daher wird keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.