Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Kindertageseinrichtung
In der täglichen Arbeit in der KiTa werden Fachkräfte immer wieder mit Situationen konfrontiert, bei denen sie Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vermuten. Häufig steht am Anfang nur ein diffuses Bauchgefühl und meist wenig Konkretes.
Aufgrund des Schutzauftrages der Kindertageseinrichtung gamäß § 8a SGB VIII gilt es, diese Hinweise ernst zu nehmen, die Beobachtungen zu schärfen, die Situation fachlich fundiert einzuschätzen und wohldosiert die nächsten Schritte zu unternehmen.
Aufgrund des Schutzauftrages der Kindertageseinrichtung gamäß § 8a SGB VIII gilt es, diese Hinweise ernst zu nehmen, die Beobachtungen zu schärfen, die Situation fachlich fundiert einzuschätzen und wohldosiert die nächsten Schritte zu unternehmen.
Leitungskräfte haben in diesem Kontext eine besonders herausfordernde Rolle. Sie müssen mit ihren Fachkräften in deren Gruppe eine Kindeswohlgefährdung auftritt
1. Eine Ersteinschätzung zur Gefährdungslage vornehmen
2. Elterngespräche initiieren und durchführen
3. Bei Bedarf die Situation deeskalieren und für Sicherheit sorgen
4. Mitarbeitende beruhigen und ihnen Orientierung geben
5. Sie haben die konkrete Verantwortung bei Bedarf kindesschutzsichernde Schritte einzuleiten
In der Fortbildung werden wir uns damit beschäftigen, welche unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdungen es gibt und und welche Folgen sie haben. Was könnten konkret Signale und Hinweise von Kindeswohlgefährdungen sein.
Gleichzeitig wird es darum gehen, wie es in einer emotional fordernden Situation gelingen kann, im Balanceakt zwischen Hilfe und Kontrolle, Augenmaß zu bewahren und die Situation fachlich fundiert einzuschätzen.
Was braucht es, in Elterngesprächen Schwieriges zur Sprache zu bringen und die Eltern zur Kooperation einzuladen. Und was ist gemäß Schutzauftrag zu tun, wenn Eltern nicht kooperativ sind.
Gemeinsam werden wir uns ansehen, welche Verfahren zur Einbeziehung von Kindesschutzfachkraft und Jugendamt erforderlich sind, um die Gefährdung abzuwenden.
Ziel ist es, Fachwissen über Kinderrechte kennenzulernen, Kompetenz im Umgang mit möglichen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu erwerben und hierbei größtmögliche Handlungssicherheit zu erlangen.
1. Eine Ersteinschätzung zur Gefährdungslage vornehmen
2. Elterngespräche initiieren und durchführen
3. Bei Bedarf die Situation deeskalieren und für Sicherheit sorgen
4. Mitarbeitende beruhigen und ihnen Orientierung geben
5. Sie haben die konkrete Verantwortung bei Bedarf kindesschutzsichernde Schritte einzuleiten
In der Fortbildung werden wir uns damit beschäftigen, welche unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdungen es gibt und und welche Folgen sie haben. Was könnten konkret Signale und Hinweise von Kindeswohlgefährdungen sein.
Gleichzeitig wird es darum gehen, wie es in einer emotional fordernden Situation gelingen kann, im Balanceakt zwischen Hilfe und Kontrolle, Augenmaß zu bewahren und die Situation fachlich fundiert einzuschätzen.
Was braucht es, in Elterngesprächen Schwieriges zur Sprache zu bringen und die Eltern zur Kooperation einzuladen. Und was ist gemäß Schutzauftrag zu tun, wenn Eltern nicht kooperativ sind.
Gemeinsam werden wir uns ansehen, welche Verfahren zur Einbeziehung von Kindesschutzfachkraft und Jugendamt erforderlich sind, um die Gefährdung abzuwenden.
Ziel ist es, Fachwissen über Kinderrechte kennenzulernen, Kompetenz im Umgang mit möglichen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu erwerben und hierbei größtmögliche Handlungssicherheit zu erlangen.
Termin
18.06.2024, 09:00 Uhr – 19.06.2024, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
K.111
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Elke Stelter
Diplom Sozialpädagogin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Systemische Therapeutin
Leitungskräfte und Stellvertretende Leitungen von Kindertageseinrichtungen
340,00 € pro Person