SGB VIII Reform und Vormundschaft
Die Reform des Vormundschaftsrechts sieht eine umfangreiche Neustrukturierung des Vormundschaftsrechts vor und trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. In der Praxis zeigen sich allerdings Schwierigkeiten, die Neuerungen umzusetzen. Der Gesetzgeber hat hierauf bereits reagiert und Änderungen im Bereich der Vermögenssorge angekündigt, die zeitnah in Kraft treten sollen.
Das Seminar soll einen Überblick über die Neuerungen geben und aufzeigen, wie in der Praxis mit den Problemen umgegangen werden kann.
Zu den Inhalten des Seminars zählen:
Das Seminar soll einen Überblick über die Neuerungen geben und aufzeigen, wie in der Praxis mit den Problemen umgegangen werden kann.
Zu den Inhalten des Seminars zählen:
1. Die neuen Vormündertypen: der Vereinsvormund und der vorläufige Vormund und der Umgang damit in der Praxis
2. Die Änderung bei der Aufsicht über den Vormund und die bessere Einbindung des Mündels
3. Die Änderungen bei der Vermögenssorge und die Auswirkungen auf die Praxis
4. Die Änderungen bei den Berichts- und Rechnungslegungspflichten sowie die angekündigten Änderung des Gesetzgebers in diesem Bereich
5. Die neuen Aufgaben des Jugendamts bei der Unterstützung des Gerichts und des Vormunds
6. Die Möglichkeit der Bestellung eines zusätzlichen Pflegers bei ehrenamtlichen Vormundschaften
7. Die Möglichkeit der Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson
8. Die Änderungen bei den genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften und bei der Genehmigungserklärung und die Auswirkungen auf die Praxis
2. Die Änderung bei der Aufsicht über den Vormund und die bessere Einbindung des Mündels
3. Die Änderungen bei der Vermögenssorge und die Auswirkungen auf die Praxis
4. Die Änderungen bei den Berichts- und Rechnungslegungspflichten sowie die angekündigten Änderung des Gesetzgebers in diesem Bereich
5. Die neuen Aufgaben des Jugendamts bei der Unterstützung des Gerichts und des Vormunds
6. Die Möglichkeit der Bestellung eines zusätzlichen Pflegers bei ehrenamtlichen Vormundschaften
7. Die Möglichkeit der Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson
8. Die Änderungen bei den genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften und bei der Genehmigungserklärung und die Auswirkungen auf die Praxis
Termin
05.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.278
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Jörg Kraemer
Richter, derzeit abgeordnet an das Justizministerium NRW, dort zuständig für das Betreuungs-/Vormundschafts- und Familienrecht
Beschäftigte im Jugendamt