Fortbildungsprogramm

Soziales Entschädigungsrecht in der Jugendhilfe/Opferentschädigung (OEG/SGB XIV und SGB VIII)

Veranstaltungsziele

Es wird ein sicherer Umgang vermittelt, mögliche OEG-Leistungen zu erkennen und beim überörtlichen Träger fristwahrend geltend zu machen. Kenntnisse über die Mitwirkungspflicht und deren Grenzen werden erworben sowie auch die möglichen Leistungen diskutiert. Taten vor dem 01.01.2024 werden weiterhin nach dem OEG beurteilt, ab diesem Tag nach dem SGB XIV. Daher werden im Seminar einige rechtliche Veränderungen vom OEG zum SGB XIV aufgegriffen und thematisiert.

Wir beschäftigen uns auch mit den Fragen: Welche Rechte und Pflichten hat man als Beschäftigte des kommunalen Jugendhilfeträgers. Was sind mögliche Folgen einer Pflichtverletzung. Welche Fristen sind zu beachten und einiges mehr.

Inhalte

1. Einführung in das soziale Entschädigungsrecht
2. Fristen
3. Anspruchsvoraussetzungen
4. Versagungsgründe
5. Antragsberechtigung (u. a. § 97 SGB VIII) und Amtsermittlung
6. Amtspflichtverletzungen und deren Folgen
7. Beweislast und kleiner Einblick ins Antragsverfahren
8. Fallbesprechungen aus der Praxis
9. Hilfsangebote und Einblick in den Leistungskatalog
10. Kostenerstattungsansprüche

Termin

Termin
21.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.296

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Sozialpädagogik, Wirtschaftliche Jugendhilfe und Vormundschaft

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388