Sozialleistungsmissbrauch – Aufklärung und Verfolgung unter Beachtung des Datenschutzes
Das Erkennen von Verdachtsmomenten, die Auswertung von Unterlagen und die richtige Einordnung von „Bauchgefühl“, objektiven Fälschungsmerkmalen und unzutreffenden Tatsachenbehauptungen sind wichtige Voraussetzungen für die Aufklärung und Verfolgung von Leistungsmissbrauch sowohl bei aktiven wie passiven Leistungen. Die rechtssichere Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ist in der Folge unverzichtbar, sollen am Ende die richtigen Sanktionen für die Täter stehen.
1. Behandlung anonymer und vertraulicher Hinweise sowie von Zufallsfunden, Anknüpfung an staatsanwaltliche Ermittlungen und polizeiliche Anfragen
2. Behandlung manipulierter Arbeits-/Mietverträge, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnungen usw. (z. B. Grundmiete mal eben verzehnfacht, aus Guthaben eine Nachforderung konstruiert, Gewerbeimmobilie zur „Wohnung“ gemacht)
3. Untersuchungsgrundsatz und Beweismittel („Amtsermittlungspflicht“) im Lichte des Datenschutzes
4. Datenerhebung und Informationsbeschaffung bei betroffenen Personen sowie bei Dritten als Ausnahme
5. Datenerhebung und die Mitwirkungspflichten Betroffener und Dritter, Datenübermittlung in Auskunftsersuchen
6. Grenzen der Mitwirkungspflicht und Folgen zulässiger Mitwirkungspflichtverweigerung
7. Akteneinsicht und Auskunft – Grenzen und Schutzrechte Dritter, insbesondere Schutz von Informanten; Hinweise zur sachgerechten Aktenführung
8. Datenübermittlung im Straf(ermittlungs)verfahren – Fallgestaltungen und Unterschiede, Zulässigkeit und Auswirkungen, Auswahl der zutreffenden Rechtsgrundlage
2. Behandlung manipulierter Arbeits-/Mietverträge, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnungen usw. (z. B. Grundmiete mal eben verzehnfacht, aus Guthaben eine Nachforderung konstruiert, Gewerbeimmobilie zur „Wohnung“ gemacht)
3. Untersuchungsgrundsatz und Beweismittel („Amtsermittlungspflicht“) im Lichte des Datenschutzes
4. Datenerhebung und Informationsbeschaffung bei betroffenen Personen sowie bei Dritten als Ausnahme
5. Datenerhebung und die Mitwirkungspflichten Betroffener und Dritter, Datenübermittlung in Auskunftsersuchen
6. Grenzen der Mitwirkungspflicht und Folgen zulässiger Mitwirkungspflichtverweigerung
7. Akteneinsicht und Auskunft – Grenzen und Schutzrechte Dritter, insbesondere Schutz von Informanten; Hinweise zur sachgerechten Aktenführung
8. Datenübermittlung im Straf(ermittlungs)verfahren – Fallgestaltungen und Unterschiede, Zulässigkeit und Auswirkungen, Auswahl der zutreffenden Rechtsgrundlage
Termin
08.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.319
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
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- Lukas Gruszewicz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter und Fachexperte für Grundsatzangelegenheiten der Verwaltung
Sachbearbeitende und Führungskräfte in Leistungsbereichen SGB II/XII mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Aufgabengebiet, Datenschutzbeauftragte für SGB II/XII-Bereiche
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB II/XII (je nach eigenem Aufgabengebiet der Teilnehmenden), SGB I u. X