Fortbildungsprogramm

Spezialseminar Tierschutz- und Tiertransportrecht

Veranstaltungsziele

Spätestens seit Einführung des Art. 20a GG ist das Tierschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland Staatszielbestimmung und erhält somit Verfassungsrang.

Inhalte

1. Tierschutz in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland
2. Besonderheiten der Nutztierhaltung
3. Besonderheiten der Zootierhaltung
4. Besonderheiten der Heimtierhaltung
5. Anforderungen an die Tierhaltung (Verstöße gegen § 2 TierSchG)
6. Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung
7. Die Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV)
8. Die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
9. Die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
10. Die Futtermittelverordnung (FuttMV)
11. Spezielle Tierhaltungserfordernisse:
- Zurücklassen eines Tieres
- Aussetzen oder Ansiedeln wildlebender Tiere
- Abrichten eines Tieres auf Schärfe / aggressives Verhalten
- Zwangsweise Einverleibung von Futter

Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Töten von Tieren; der Handel mit Tieren, Tierversuche sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das Seminar beinhaltet zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis. Auch aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung illustrieren den Regelungsgehalt der verschiedenen Verordnungen.

Termin

Termin
17.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.501

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte unterschiedlicher Verwaltungen, die mit dem Tierschutzrecht Berührungspunkte haben

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388