Spielregeln für sichere Veranstaltungen in Versammlungsstätten inkl. Sonderbauverordnung
Die Sicherheit der Gäste von Versammlungsstätten hat oberste Priorität in einer Versammlungsstätte. Die Regelungen hierzu finden sich vor allem in den Betriebsvorschriften der SBauVO und den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden zu erkennen, welche Vorschriften der SBauVO sich auf die Organisation von Veranstaltungen in Veranstaltungsräumen auswirken. Außerdem wird auf die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften in der Veranstaltungsbranche eingegangen. Die Inhalte orientieren sich an der täglichen Praxis in kommunalen Versammlungsstätten und an den Veranstaltungsformaten, die dort stattfinden.
Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden zu erkennen, welche Vorschriften der SBauVO sich auf die Organisation von Veranstaltungen in Veranstaltungsräumen auswirken. Außerdem wird auf die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften in der Veranstaltungsbranche eingegangen. Die Inhalte orientieren sich an der täglichen Praxis in kommunalen Versammlungsstätten und an den Veranstaltungsformaten, die dort stattfinden.
1. Schutzziele der SBauVO
2. Grundlegende Betriebsvorschriften der SBauVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
3. Grundlegende Bauvorschriften der SBauVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
4. Unfallverhütungsvorschrift des DGUV Vorschrift 18: „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
5. Verantwortliche Personen in der SBauVO: Veranstaltungsleitende, Chef vom Dienst, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Aufsicht führende Person
6. Aufgaben und Pflichten der Veranstaltungsleitung
7. Begehung der Versammlungsstätte (Option)
8. Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab.
2. Grundlegende Betriebsvorschriften der SBauVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
3. Grundlegende Bauvorschriften der SBauVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
4. Unfallverhütungsvorschrift des DGUV Vorschrift 18: „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
5. Verantwortliche Personen in der SBauVO: Veranstaltungsleitende, Chef vom Dienst, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Aufsicht führende Person
6. Aufgaben und Pflichten der Veranstaltungsleitung
7. Begehung der Versammlungsstätte (Option)
8. Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab.
Termin
17.03.2025, 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.252
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Kerstin Klode
Dipl.-Finanzwirtin, Versammlungsstätten-Management
Beschäftigte für Versammlungsstätten, Beschäftigte die Veranstaltungen organisieren, Lehrkräfte und Schulleitungen von Schulen, Hausmeisterinnen und Hausmeister von Schulen und Mehrzweckhallen