Übergang und Überleitung von Ansprüchen
Entsprechend der Grundsätze der Nachrangigkeit von Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Gegenwärtigkeit der Notlage haben Sozialämter und Jobcenter vielfach Leistungen zu erbringen, obwohl vorrangige Ansprüche der Leistungsberechtigten, z. B. gegen Arbeitgeber, auf Schadensersatz oder in sonstiger Hinsicht bestehen.
Das Tagesseminar stellt Voraussetzungen und Besonderheiten der Ansprüche nach §§ 115, 116 SGB X sowie des Übergangs von Ansprüchen Leistungsberechtigter gegen einen anderen, der nicht Leistungsträger ist, nach § 33 SGB II sowie der Überleitung von Ansprüchen nach § 93 SGB XII dar.
Wegen der Vielzahl von Überschneidungen werden die Inhalte zum SGB II und XII gemeinsam vermittelt. Sie erwerben notwendige Kenntnisse zu vorrangigen Verpflichtungen anderer und zum Verwaltungsverfahren. Zudem lernen Sie, in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
Das Tagesseminar stellt Voraussetzungen und Besonderheiten der Ansprüche nach §§ 115, 116 SGB X sowie des Übergangs von Ansprüchen Leistungsberechtigter gegen einen anderen, der nicht Leistungsträger ist, nach § 33 SGB II sowie der Überleitung von Ansprüchen nach § 93 SGB XII dar.
Wegen der Vielzahl von Überschneidungen werden die Inhalte zum SGB II und XII gemeinsam vermittelt. Sie erwerben notwendige Kenntnisse zu vorrangigen Verpflichtungen anderer und zum Verwaltungsverfahren. Zudem lernen Sie, in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
1. Verpflichtungen anderer
- Anspruchsarten (z. B. aus Verpflichtungen des Arbeitgebers, von Versicherungen oder sonstigen Dritten)
- Abgrenzung von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Unterhaltspflichtigen
- Vorrang der §§ 115 und 116 SGB X
2. Übergang von Ansprüchen
- Personenkreis der Leistungsempfänger
- Einbeziehung sonstiger Personen
- Übergang kraft Gesetz (SGB II)/Ermessensentscheidung (SGB XII)
- Anforderungen an die schriftliche Anzeige zum Übergang des Anspruchs
- Übergangszeitraum (Vergangenheit und Zukunft)
- Rechtsschutz in Anspruch genommener Dritter
- Der verarmte Schenker
3. Feststellung von Sozialleistungen
- Wahrnehmung der Feststellung einer Sozialleistung
- Einlegen von Rechtsmitteln
- Verfahrensregelungen
- Anspruchsarten (z. B. aus Verpflichtungen des Arbeitgebers, von Versicherungen oder sonstigen Dritten)
- Abgrenzung von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Unterhaltspflichtigen
- Vorrang der §§ 115 und 116 SGB X
2. Übergang von Ansprüchen
- Personenkreis der Leistungsempfänger
- Einbeziehung sonstiger Personen
- Übergang kraft Gesetz (SGB II)/Ermessensentscheidung (SGB XII)
- Anforderungen an die schriftliche Anzeige zum Übergang des Anspruchs
- Übergangszeitraum (Vergangenheit und Zukunft)
- Rechtsschutz in Anspruch genommener Dritter
- Der verarmte Schenker
3. Feststellung von Sozialleistungen
- Wahrnehmung der Feststellung einer Sozialleistung
- Einlegen von Rechtsmitteln
- Verfahrensregelungen
Termin
22.04.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.311
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW - Moritz Poertgen
Magister iuris
Beschäftigte in Sozial- und Grundsicherungsämtern, Jobcentern und bei Unterhaltsvorschusskassen
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB I, SGB II, X und XII
170,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.