Unterhaltseinziehung gem. § 7 UVG – Vertiefung
Eine hohe Rückgriffquote basiert u.a. auf einer ideenreich und effektiv durchgeführten Zwangsvollstreckung. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfangreichen Einblick in die Möglichkeiten und das rechtliche Wissen für die Zwangsvollstreckung. Dadurch können Sie Ihre Fachkompetenz im Umgang mit den Beteiligten - Unterhaltspflichtigen - Drittschuldnern - Rechtsanwälten - Rechtspflegern - erweitern.
In diesem Seminar wird Grundlagen-Wissen in der Zwangsvollstreckung vertieft. Das Basis-Seminar wird am 30.09.2025 angeboten. Beide Seminare können einzeln oder auch gemeinsam gebucht werden.
Zum Seminar gehört ein umfangreiches Skript. Ihre Fragen werden aufgegriffen und behandelt.
In diesem Seminar wird Grundlagen-Wissen in der Zwangsvollstreckung vertieft. Das Basis-Seminar wird am 30.09.2025 angeboten. Beide Seminare können einzeln oder auch gemeinsam gebucht werden.
Zum Seminar gehört ein umfangreiches Skript. Ihre Fragen werden aufgegriffen und behandelt.
1. Drittschuldnerklage
2. Lohnpfändung bei verschleiertem Arbeitseinkommen
3. Vollstreckung bei Strafgefangenen
4. Einbringung einer Sicherungshypothek
5. Pfändung von Geldern, die auf ein fremdes Konto geleitet werden
6. Geschäftsführer – Pfändung von Gesellschafteranteilen
7. Pfändung von Nebeneinkommen neben Arbeitslosengeld II-Bezug
8. Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze auf NULL
2. Lohnpfändung bei verschleiertem Arbeitseinkommen
3. Vollstreckung bei Strafgefangenen
4. Einbringung einer Sicherungshypothek
5. Pfändung von Geldern, die auf ein fremdes Konto geleitet werden
6. Geschäftsführer – Pfändung von Gesellschafteranteilen
7. Pfändung von Nebeneinkommen neben Arbeitslosengeld II-Bezug
8. Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze auf NULL
Termin
10.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.422
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Oliver Endlein
Mitarbeiter im Fachbereich Jugend, Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung
Fachkräfte, die mit der Unterhaltsheranziehung gem. § 7 UVG betraut sind, auch geeignet für neue Beschäftigte
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Je einen leeren Gerichtsvollzieherauftrag und einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Unterhaltspfändungen