Verfahrensrechtliche Dauerbaustellen in der Leistungssachbearbeitung
Entscheidungen der Sozialämter oder der Jobcenter sollten nicht nur in materiell-rechtlicher Hinsicht rechtmäßig sein, sondern auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Hier liegen in gerichtlichen Verfahren die häufigsten Fehlerquellen bei Bescheiden, die – trotz materieller Rechtmäßigkeit – oft zu einem Obsiegen der Kläger führen. Das Online-Seminar vermittelt Kenntnisse bzgl. der unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Rechtsgrundlagen vom Erlass eines Verwaltungsaktes bis zur Aufhebung / Rücknahme und dem Überprüfungsverfahren.
Das Seminar umfasst folgende Themenschwerpunkte:
Das Seminar umfasst folgende Themenschwerpunkte:
1. Was unterscheidet einen Verwaltungsakt (VA) von sonstigem Verwaltungshandeln – mit welcher Konsequenz?
2. Bekanntgabe eines VA – richtiger Adressat, Beginn der Wirksamkeit
3. Abgrenzung der Rechtsgrundlagen „Aufhebung“ und „Rücknahme“ anhand von Beispielen – und wie ordnet sich ein sog. „Änderungsbescheid“ ein?
4. Voraussetzungen der Aufhebung von VA’en einschließlich der Fristenproblematik
5. Voraussetzungen der Rücknahme von VA’en – alles genau so wie bei Aufhebung oder doch Unterschiede, die man kennen und beachten muss?
6. Erstattungsforderungen nach der Aufhebung oder Rücknahme von VA’en – nur bloßes Zahlenwerk oder doch mehr?
7. Gibt es Besonderheiten bei der vorläufigen Bewilligung bzw. endgültigen Festsetzung?
8. Und wie geht man mit Änderungen in den Verhältnissen um, wenn eine vorläufige Bewilligung vorliegt?
2. Bekanntgabe eines VA – richtiger Adressat, Beginn der Wirksamkeit
3. Abgrenzung der Rechtsgrundlagen „Aufhebung“ und „Rücknahme“ anhand von Beispielen – und wie ordnet sich ein sog. „Änderungsbescheid“ ein?
4. Voraussetzungen der Aufhebung von VA’en einschließlich der Fristenproblematik
5. Voraussetzungen der Rücknahme von VA’en – alles genau so wie bei Aufhebung oder doch Unterschiede, die man kennen und beachten muss?
6. Erstattungsforderungen nach der Aufhebung oder Rücknahme von VA’en – nur bloßes Zahlenwerk oder doch mehr?
7. Gibt es Besonderheiten bei der vorläufigen Bewilligung bzw. endgültigen Festsetzung?
8. Und wie geht man mit Änderungen in den Verhältnissen um, wenn eine vorläufige Bewilligung vorliegt?
Termin
26.11.2025, 09:00 Uhr – 14:30 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.326-OS
Online-Seminar
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Zoom
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- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.
Beschäftigte von Jobcentern und Sozialämtern im Leistungsbereich, in der Widerspruchs- und SGG-Stelle
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.