Verjährung und Verwirkung, Stundung, Erlass und Niederschlagung von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen
Ziel des Seminars ist es, die jeweiligen Voraussetzungen der Verjährung je nach Rechtsgrundlage darzustellen, ihre Auswirkungen zu beleuchten und die Möglichkeiten aufzuzeigen, den Eintritt von Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen zu verhindern. Dies geschieht anhand von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung.
Kommunale Geldforderungen können sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Recht beruhen. Sowohl die Verjährung als auch die Verwirkung dieser Ansprüche haben zur Folge, dass sie nicht mehr durchsetzbar sind. Allerdings ist die Verjährung von Geldforderungen im Zivilrecht gänzlich anders geregelt als im Abgabenrecht oder im Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verwirkung von Ansprüchen ist dagegen gesetzlich gar nicht geregelt, sondern Ausfluss der Rechtsprechung und aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes des § 242 BGB (Treu und Glauben) abgeleitet. Der Ablauf von Ausschlussfristen führt sogar gänzlich zur Rechtsvernichtung.
Alle bestandskräftig festgesetzten öffentlich-rechtlichen Forderungen können gestundet werden. Die dafür notwendige Prüfung der Voraussetzungen (erhebliche Härte und Nichtgefährdung des Anspruchs) sowie das Verwaltungsverfahren werden im Seminar intensiv erarbeitet. Gleichermaßen ausführlich wird auf die Voraussetzungen und das Verfahren der (befristeten und unbefristeten) Niederschlagung sowie des Erlasses von öffentlich-rechtlichen Forderungen eingegangen.
Kommunale Geldforderungen können sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Recht beruhen. Sowohl die Verjährung als auch die Verwirkung dieser Ansprüche haben zur Folge, dass sie nicht mehr durchsetzbar sind. Allerdings ist die Verjährung von Geldforderungen im Zivilrecht gänzlich anders geregelt als im Abgabenrecht oder im Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verwirkung von Ansprüchen ist dagegen gesetzlich gar nicht geregelt, sondern Ausfluss der Rechtsprechung und aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes des § 242 BGB (Treu und Glauben) abgeleitet. Der Ablauf von Ausschlussfristen führt sogar gänzlich zur Rechtsvernichtung.
Alle bestandskräftig festgesetzten öffentlich-rechtlichen Forderungen können gestundet werden. Die dafür notwendige Prüfung der Voraussetzungen (erhebliche Härte und Nichtgefährdung des Anspruchs) sowie das Verwaltungsverfahren werden im Seminar intensiv erarbeitet. Gleichermaßen ausführlich wird auf die Voraussetzungen und das Verfahren der (befristeten und unbefristeten) Niederschlagung sowie des Erlasses von öffentlich-rechtlichen Forderungen eingegangen.
1. Verjährung privatrechtlicher Geldforderungen (Fristen, Hemmung, Neubeginn, Wirkung), Ausschlussfristen, Verwirkung von Ansprüchen
2. Festsetzungs- und Zahlungsverjährung im Abgabenrecht (Hemmung, Unterbrechung, Wirkung)
3. Vollstreckungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht
4. Verjährung im Sozialrecht (insbesondere Rückforderungsansprüche nach SGB)
5. Verwirkung von Ansprüchen im öffentlichen Recht
6. Insolvenzverfahren und Verjährung
7. Stundung: Wesen und Voraussetzungen der Stundung; Gegenstand der Stundung; erhebliche Härte, sachliche und persönliche Stundungsgründe; Anspruchsgefährdung, Sicherheitsleistung; Folgen einer Stundung; Stundungszinsen
8. Erlass: Gegenstand des Erlasses; Unbilligkeit, sachliche und persönliche Billigkeitsgründe; Wirkung des Erlasses; Erlass von Nebenleistungen
9. Niederschlagung: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren; befristete und unbefristete Niederschlagung
2. Festsetzungs- und Zahlungsverjährung im Abgabenrecht (Hemmung, Unterbrechung, Wirkung)
3. Vollstreckungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht
4. Verjährung im Sozialrecht (insbesondere Rückforderungsansprüche nach SGB)
5. Verwirkung von Ansprüchen im öffentlichen Recht
6. Insolvenzverfahren und Verjährung
7. Stundung: Wesen und Voraussetzungen der Stundung; Gegenstand der Stundung; erhebliche Härte, sachliche und persönliche Stundungsgründe; Anspruchsgefährdung, Sicherheitsleistung; Folgen einer Stundung; Stundungszinsen
8. Erlass: Gegenstand des Erlasses; Unbilligkeit, sachliche und persönliche Billigkeitsgründe; Wirkung des Erlasses; Erlass von Nebenleistungen
9. Niederschlagung: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren; befristete und unbefristete Niederschlagung
Termin
23.06.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.443-OS
Online-Seminar
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- Peter Rothfuss
Stadtrechtsdirektor a. D.
Beschäftigte der öffentlichen Verwaltungen, die mit der Durchsetzung kommunaler Geldforderungen befasst sind
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