Fortbildungsprogramm

Verwaltungsvollstreckungsrecht – Das Zwangsverfahren zur Durchsetzung von Verwaltungsakten

Veranstaltungsziele

Immer wieder stehen die öffentlichen Verwaltungen vor der Problemstellung, dass Bürger oder Firmen erteilten behördlichen Anordnungen nicht oder nur zögernd nachkommen. Dabei handelt es sich in der Regel um Verwaltungsakte, welche für den Adressaten belastend sind, da es sich um eine auferlegte Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassenspflicht handelt. Für den Fall, dass der Adressat des Bescheides den Verwaltungsakt nicht freiwillig befolgen will, gibt es verschiedene Möglichkeiten das Gewollte der Verwaltung auch gegen den Willen des Adressaten durchzusetzen.

In dem Seminar wird den Teilnehmern das notwendige Rüstzeug zur Durchsetzung von Verwaltungsakten vermittelt.

Inhalte

1. Allgemeines zum Verwaltungsvollstreckungsrecht
2. Ablauf des Verwaltungszwangsverfahrens
3. Voraussetzungen der Vollstreckung
4. Maßnahmen des Verwaltungszwangs
5. Das Regelvollstreckungsverfahren (sog. gestrecktes Verfahren)
6. Sofortvollzug
7. Heranziehung zu den Kosten des Verwaltungszwangs
8. Rechtsnachfolge
9. Rechtschutz in der Verwaltungsvollstreckung
10. Praxisbeispiele

Termin

Termin
09.10.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV - KOD 3

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

  • David Bohnes
    Fachkoordinator Allgemeines Verwaltungsrecht und Recht der Gefahrenabwehr, hauptamtlich Dozierender im S.I.N.N

Zielgruppe

Beschäftigte der kommunalen Ordnungsdienste

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestexte VwVG NRW, VwGO

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388