Fortbildungsprogramm

Vorläufig bewilligen, endgültig festsetzen und gerichtsfest zurückfordern

Veranstaltungsziele

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des § 41a SGB II die vorläufige Entscheidung über Leistungen des SGB II auf ein neu- und einzigartiges Fundament gestellt. Noch wird die Pflicht und zugleich Chance, vorläufig zu entscheiden, häufig übersehen oder aus einem Unsicherheitsgefühl nicht genutzt. Der Wille des Gesetzgebers war es jedenfalls, eine praktikable Lösung für die Verwaltung herzustellen und Rechtsunsicherheiten auszuräumen. Ob ihm das stets gelungen ist?
Das erfahren Sie in diesem Seminar. Anhand praktischer Beispiele und Übungen lernen Sie die Vorteile des vorläufigen Bewilligungsbescheides kennen, können rechtssicher mit ihm umgehen, erfahren, wie Sie die Leistungen endgültig festsetzen und erleichtern sich das Verfahren bei der Rückforderung überzahlter Leistungen.

Inhalte

1. Grundsätze der Verwaltungsentscheidungen
2. Vorläufige Entscheidungsformen
- Abgrenzung Vorschuss, Vorwegzahlung, vorläufige Bewilligung und vorläufige Bewilligung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
3. Die Voraussetzungen des § 41a SGB II
4. Der Umfang der vorläufigen Regelung
5. Änderungen im Bewilligungszeitraum
6. Die endgültige Festsetzung
7. Die Rückforderungsentscheidung
8. Verfahren und Fristen
9. Rechtsschutz

Termin

Termin
28.05.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.337-A

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte und Führungskräfte der Widerspruchsstellen der Jobcenter (Leistungsgewährung)

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388