Fortbildungsprogramm

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Veranstaltungsziele

Das Angebot zur privaten Vorsorge für den Fall der eigenen Unfähigkeit zur Entscheidung ist unübersichtlich.
Vorsorgevollmachten haben Grenzen, manchmal werden besondere Formvorschriften vorausgesetzt, teilweise müssen sie bestimmte Rechte des Vertreters besonders hervorheben.
Nicht jede Vorsorgevollmacht wird auch anerkannt.

Inhalte

Grundsätzlich geht eine durch Vollmacht geschaffene Vertretungsmacht der rechtlichen Bestellung eines Betreuers vor, doch nicht immer ist damit die Anerkennung der Vollmacht durchsetzbar.

Für den Fall, dass eine Vertretung auf Grundlage einer Vollmacht nicht reibungslos akzeptiert wird, kann noch der Umweg über die Betreuungsverfügung in ein partielles Betreuungsverfahren gewählt werden.
Mit der Reform des Behandlungsrechts im Februar 2013 hat die Patientenverfügung im Gesetz eine andere Bedeutung erhalten.
Seit Juli 2017 sind rechtliche Betreuungspersonen auch gehalten, die Betroffenen bei der Erstellung von Patientenverfügungen zu unterstützen.
Das Seminar bietet einen soliden Überblick über diese Rechtsgebiete. Bei Bedarf können auch einzelne Problemlagen erörtert werden.

Termin

Termin
06.11.2023, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.287

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Lars Mückner
    Richter am Amtsgericht, Familiengericht und Betreuungsgericht, Dozent für Betreuungsrecht

Zielgruppe

Betreuungsbehörden, Krankenhaussozialdienste, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst, rechtliche Betreuungspersonen und Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen sowie Träger von Ambulanten Leistungen

Gebühr

160,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388