Wirklichkeit und Phantasie - Sachverhaltsaufklärung im Gespräch
Im Kontakt mit hilfesuchenden Bürgern geht es häufig darum, von den Betroffenen fundierte Informationen über deren Lebensumstände und Einkommen zu erhalten, um so sichere Grundlagen für Verwaltungsentscheidungen zu schaffen. Dabei ist es für den Verwaltungsbeschäftigten oft schwierig, Anhaltspunkte dafür zu finden, ob die Schilderungen auf Tatsachen beruhen oder be-wusst/unbewusst lücken- oder fehlerhaft dargestellt werden. In dem Seminar geht es um Erkenntnisse der Wahrheits- und Aussagepsychologie und darum, wie diese im klärenden Gespräch genutzt werden können. Die Teilnehmenden sollen sensibilisiert werden für nonverbale und inhaltliche Hinweise auf wahre oder unrichtige Angaben und spezifische Gesprächsstrategien erproben, die es dem Bürger ermöglichen, Vertrauen zu fassen und Aussagen ohne Gesichtsverlust richtig zu stellen.
1. Grundlagen der Aussage- und Wahrheitspsychologie
2. Vorgehen im Gespräch mit Hilfe des strukturierten Interviews
3. Erkennen von Wahrheits- und Phantasiesignalen
4. Formen direkter und indirekter Kommunikation zur Wahrheitsfindung
5. Möglichkeiten nonverbaler Einflussnahme
6. Teilen der „Beweislast“ auf alle Beteiligten
7. Argumentieren bei Klärung vor Gericht
8. Gelassenheit und Optimismus im Aufklärungsprozess
2. Vorgehen im Gespräch mit Hilfe des strukturierten Interviews
3. Erkennen von Wahrheits- und Phantasiesignalen
4. Formen direkter und indirekter Kommunikation zur Wahrheitsfindung
5. Möglichkeiten nonverbaler Einflussnahme
6. Teilen der „Beweislast“ auf alle Beteiligten
7. Argumentieren bei Klärung vor Gericht
8. Gelassenheit und Optimismus im Aufklärungsprozess
Termin
03.07.2024, 09:00 Uhr – 04.07.2024, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.385
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Prof. Dr. Dietmar Lehr
Dipl. Psychologe und approbierter Psychotherapeut, Weiterbildungsstudiengänge Psychotherapie
Beschäftigte der Verwaltungen mit Bürgerkontakt (Jobcenter, Unterhaltsvorschusskassen, Hilfe zur Pflege, Ausländerbehörden etc.)
340,00 € pro Person