Fortbildungsprogramm

Wofür ist das Ordnungsamt zuständig, wenn Nachbarn streiten?

Veranstaltungsziele

Häufig kommt es zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Früher oder später wird dabei von einem der Beteiligten das Ordnungsamt eingeschaltet, der sich davon Unterstützung für seine Meinung verspricht. In dem Seminar werden die typischen Konstellationen solcher nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen behandelt. Die Frage, ob und wie das Ordnungsamt eingreifen kann oder muss, ist im Einzelfall zu klären und wird daher mit entsprechendem Praxisbezug beantwortet. Das Seminar geht dabei sowohl auf Fragen des privaten Nachbarrechts als auch des öffentlichen Rechts ein.

Inhalte

1. Die Zuständigkeit und Aufgaben des Ordnungsamts
2. Typische nachbarschaftliche Auseinandersetzungen und das Eingreifen der Ordnungsbehörde
- Das ungepflegte Nachbargrundstück
- Kompost, Mülltonnen, Ablagerungen
- Lärmbelästigungen durch Haustiere, Nachbaraktivitäten und Feiern, Gewerbebetriebe
- Schornsteinqualm, Feuer
- Straßenlaternen
- Reklameschilder
- Lampen der Nachbarn
- Bäume, Büsche, Laub vom Nachbargrundstück
3. Ihre Fragen und Fälle

Termin

Termin
10.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.476

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte aus Ordnungsämtern, Planungsämtern und Bauaufsichtsbehörden, kommunalen Rechtsämtern, der Kommunalaufsicht und aus Liegenschaftsverwaltungen

Arbeitsmaterialien

Bitte senden Sie uns konkrete Fallbeispiele bis 2 Wochen vor dem Seminar zu. (E-Mail: studieninstitut@si-niederrhein.de)

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388