Fortbildungsprogramm

Zusatzurlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung

Veranstaltungsziele

Der Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung ist spezialgesetzlich geregelt. Das Seminar zeigt den Anwendungsvorrang des § 208 SGB IX auf und stellt gleichzeitig verschiedene Fallkonstellationen aus der täglichen Praxis dar.
§ 28 TVöD/TV-L enthält keine hinreichenden Bestimmungen über die Voraussetzungen, den Beginn und das Ende sowie die Dauer des Sonderurlaubs. Hierzu bedarf es konkreter Informationen.
§ 29 TVöD/TV-L bereitet in der Praxis Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich der Erkrankung von Angehörigen bzw. der bezahlten Freistellung zwecks Arztbesuch. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe bedürfen der Auslegung.

Inhalte

1. Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung (Voraussetzungen, Wechsel der Tagewoche, Einstellung und Ausscheiden schwerbehinderter Mitarbeiter, Eintritt der Schwerbehinderteneigenschaft im laufenden Arbeitsverhältnis)
2. Sonderurlaub (Anspruchsvoraussetzungen, Dauer, vorzeitige Beendigung, Verlängerung, Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis)
3. Erläuterung sämtlicher Befreiungstatbestände des § 29 TVöD/TV-L

Termin

Termin
09.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.614

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Führungskräfte, Beschäftigte der Personalverwaltung, Personalratsmitglieder

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: TVöD bzw. TV-L, § 208 SGB IX

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388