Zusicherung zum Auszug junger Erwachsener nach § 22 Abs. 5 SGB II rechtssicher erlassen
Die Vorschriften zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Arbeitspraxis nicht immer leicht umzusetzen und führen nicht selten zu unnötigen Auseinandersetzungen mit den Betroffenen. Insbesondere die sog. Auszugsberatung und die Erteilung einer Zusicherung zum Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren nach § 22 Abs. 5 SGB II stellt die Beschäftigten im Bereich des rechtssicheren Umgangs vor einer großen Herausforderung.
In dem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse zur Thematik vermittelt, um Entscheidungen über die Zusicherung zum Umzug treffen zu können. Angereichert werden die Ausführungen durch zahlreiche Übungsbeispiele und Hinweise zur Rechtsprechung. Es besteht die Möglichkeit, die erzielten Arbeitsergebnisse für die Praxis intensiv zu diskutieren.
Für das Seminar steht Ihnen ein praxisnaher Referent zur Verfügung, der Ihnen neben vielen Fallbeispielen auch Gelegenheit zum Praxisaustausch bietet.
In dem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse zur Thematik vermittelt, um Entscheidungen über die Zusicherung zum Umzug treffen zu können. Angereichert werden die Ausführungen durch zahlreiche Übungsbeispiele und Hinweise zur Rechtsprechung. Es besteht die Möglichkeit, die erzielten Arbeitsergebnisse für die Praxis intensiv zu diskutieren.
Für das Seminar steht Ihnen ein praxisnaher Referent zur Verfügung, der Ihnen neben vielen Fallbeispielen auch Gelegenheit zum Praxisaustausch bietet.
1. Historie des § 22 Abs. 5 SGB II
2. Unterscheidung zur Zusicherung zum Umzug nach § 22 Abs. 4 SGB II
3. Systematik des § 22 Abs. 5 SGB II
4. Tatbestandsvoraussetzungen einer Verpflichtung zur Zusicherung zum Auszug nach § 22 Abs. 5 SGB II
- Leistungsbezug
- Umzugswunsch
- schwerwiegende soziale Gründe
- Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- sonstige, ähnlich schwerwiegende Gründe
5. Rechtsfolgen einer Zusicherung
6. Rechtsfolgen einer fehlenden oder abgelehnten Zusicherung
7. Überblick über die Leistungen nach § 22 Abs. 6 SGB II nach erfolgter Zusicherung sowie
8. Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung
2. Unterscheidung zur Zusicherung zum Umzug nach § 22 Abs. 4 SGB II
3. Systematik des § 22 Abs. 5 SGB II
4. Tatbestandsvoraussetzungen einer Verpflichtung zur Zusicherung zum Auszug nach § 22 Abs. 5 SGB II
- Leistungsbezug
- Umzugswunsch
- schwerwiegende soziale Gründe
- Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- sonstige, ähnlich schwerwiegende Gründe
5. Rechtsfolgen einer Zusicherung
6. Rechtsfolgen einer fehlenden oder abgelehnten Zusicherung
7. Überblick über die Leistungen nach § 22 Abs. 6 SGB II nach erfolgter Zusicherung sowie
8. Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung
Termin
16.06.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.345
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dirk Farchmin
Leiter eines Jobcenters und freiberuflicher Trainer
Führungskräfte und Beschäftigte in Jobcentern und Jugendämtern, die für die Zusicherung und Auszugsberatung der jungen Erwachsenen nach § 22 Abs. 5 SGB II zuständig sind