Fortbildungsprogramm

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Termin
02.10.2024
Seminartage
1
Veranstaltungsleitung
Stephan Beckmann
Veranstaltungsgebühr
170,00 €
Die Sozialgerichtsbarkeit ist seit dem 01.01.2005 für das gesamte Sozialhilferecht des SGB XII zuständig. Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht NRW haben seitdem neue Akzente gesetzt und das Sozialhilferecht in vielen praxisrelevanten Bereichen fortgebildet.