Häufige Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht
Häufig unterliegen Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Personalrat typischen Rechtsirrtümern im Arbeitsrecht. Viele in der Praxis von Praktikern vertretene Auffassungen entbehren der rechtlichen Grundlage und können bei Pflichtverletzung zu Schadensersatz, Bußgeldern, Freiheitsstrafe oder Rufschädigung führen.
Arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen treten immer wieder auf und sind zu vermeiden. Eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen sind im Arbeitsrecht zu beachten. Es gilt genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist. Prüfen Sie Ihre bisherigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse.
In diesem Seminar werden speziell die typischen Irrtümer wie auch Grundfehler im Arbeitsrecht erläutert und praxisbezogene Lösungen aufgezeigt. Sie gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz.
Arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen treten immer wieder auf und sind zu vermeiden. Eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen sind im Arbeitsrecht zu beachten. Es gilt genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist. Prüfen Sie Ihre bisherigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse.
In diesem Seminar werden speziell die typischen Irrtümer wie auch Grundfehler im Arbeitsrecht erläutert und praxisbezogene Lösungen aufgezeigt. Sie gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz.
1. Muss man jeden gleich behandeln?
2. Der/ die Mitarbeitende kann auch über 10 Stunden arbeiten?
3. Vertrauensarbeit ist zulässig?
4. Was beinhalten konkret die Fürsorgepflichten des Vorgesetzten?
5. Eine Pauschalvergütung für geleistete Überstunden ist wirksam?
6. Der Arbeitgeber darf die Leistung der Mitarbeitenden kontrollieren?
7. Den Arbeitgeber geht es nichts an, was der Mitarbeitende privat macht?
8. Der Mitarbeitende kann fordern, wen er bei einem Gespräch dabei haben möchte?
9. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitenden bei Fortzahlung des Lohns freistellen?
10. Der Arbeitgeber kann seine Schadenersatzansprüche vom Lohn abziehen?
11. Der Arbeitgeber muss Nebentätigkeiten der Mitarbeitenden genehmigen?
12. Der Arbeitnehmer bestimmt die Höhe und die Verteilung der Teilzeit?
13. Arbeitstätigkeit während des Urlaubs ist verboten?
14. Nach der Probezeit hat man Kündigungsschutz?
15. In schwierigen Zeiten dürfen Arbeitgeber einseitig das Gehalt kürzen?
2. Der/ die Mitarbeitende kann auch über 10 Stunden arbeiten?
3. Vertrauensarbeit ist zulässig?
4. Was beinhalten konkret die Fürsorgepflichten des Vorgesetzten?
5. Eine Pauschalvergütung für geleistete Überstunden ist wirksam?
6. Der Arbeitgeber darf die Leistung der Mitarbeitenden kontrollieren?
7. Den Arbeitgeber geht es nichts an, was der Mitarbeitende privat macht?
8. Der Mitarbeitende kann fordern, wen er bei einem Gespräch dabei haben möchte?
9. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitenden bei Fortzahlung des Lohns freistellen?
10. Der Arbeitgeber kann seine Schadenersatzansprüche vom Lohn abziehen?
11. Der Arbeitgeber muss Nebentätigkeiten der Mitarbeitenden genehmigen?
12. Der Arbeitnehmer bestimmt die Höhe und die Verteilung der Teilzeit?
13. Arbeitstätigkeit während des Urlaubs ist verboten?
14. Nach der Probezeit hat man Kündigungsschutz?
15. In schwierigen Zeiten dürfen Arbeitgeber einseitig das Gehalt kürzen?
Termin
23.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.607-OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Jean Martin Jünger
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Referent, Fachautor
Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
Im Anschluss an dieses Seminar erhalten Sie von uns einen Link, mit dem Sie die Expertenlösung eGovPraxis Personal von Wolters Kluwer drei Monate kostenfrei testen können.
160,00 € pro Person